Antwort
und Erklärung
zur Frage 1.2.12-131:
Sie suchen nach einer Parkmöglichkeit am rechten Fahrbahnrand. Rechts neben Ihrer Fahrbahn befindet sich kein Radweg. Wie viel Meter vor und hinter einer Kreuzung dürfen Sie nicht parken?
Frage
1.2.12-131
3
Punkte
Sie suchen nach einer Parkmöglichkeit am rechten Fahrbahnrand. Rechts neben Ihrer Fahrbahn befindet sich kein Radweg. Wie viel Meter vor und hinter einer Kreuzung dürfen Sie nicht parken?
Der Bereich unmittelbar vor und hinter einer Kreuzung muss beim Parken frei bleiben. Dadurch bleiben die Sicht auf den Verkehr und der Platz zum Abbiegen erhalten.
5
m
Richtig sind 5 m vor und 5 m hinter der Kreuzung. Nach § 12 Abs. 3 StVO wird dieser Abstand von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten aus gemessen, also dort, wo sich die Fahrbahnränder treffen. Nur wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg vorhanden ist, gilt vor der Kreuzung ein Abstand von 8 m; das ist hier ausdrücklich nicht der Fall.
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Stand April 2025.
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