Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten sind verbindlich und müssen befolgt werden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 36 Abs. 1 StVO.
Polizeiliche Weisungen haben Vorrang vor Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrsregeln. Sie sind daher auch dann zu befolgen, wenn sie einem aufgestellten Verkehrszeichen widersprechen (§ 36 Abs. 1 StVO).
Die eigene Sorgfaltspflicht bleibt bestehen, auch wenn eine polizeiliche Weisung befolgt wird. Verkehrsteilnehmer müssen weiterhin aufmerksam handeln und Gefährdungen vermeiden. Das ist in § 36 Abs. 1 StVO ausdrücklich festgelegt.
Ich muss…
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