Der Verkehr wird hier durch einen Polizeibeamten geregelt. Entscheidend ist sein Zeichen mit dem hochgehobenen Arm (§ 36 Abs. 2 StVO).
Der gelbe Pkw befindet sich bereits auf der Kreuzung. Er muss sie verlassen, damit sie für den anschließend freigegebenen Verkehr frei ist.
Für das eigene Fahrzeug vor der Kreuzung bedeutet der erhobene Arm, auf das nächste Zeichen zu warten. Das gilt auch beim beabsichtigten Rechtsabbiegen.
Der erhobene Arm kündigt einen Wechsel der Verkehrsfreigabe an. Deshalb ist die Weiterfahrt vorzubereiten; bis zum freigebenden Zeichen darf man jedoch nicht in die Kreuzung einfahren.
Ich muss…
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