Bei einer Zuglänge über ___ m
StVO §4 Abs. 2 schreibt vor, dass Fahrzeugkombinationen, die länger als 7 m in der beschriebenen Situation genügend Abstand zum Vorausfahrenden einhalten müssen, um einem überholenden Fahrzeug das Wiedereinscheren zu ermöglichen.
Da für die Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit gilt, neigen die schneller fahrenden Fahrzeuge zu Überholvorgängen. Sollte vor dem langsam fahrenden Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug sich befinden, verlängert sich für den Überholenden der Überholweg sehr stark. Daher muss man genügend Abstand einhalten, damit der Überholvorgang möglichst kurz wird und Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer reduziert werden.
Führerscheinklassen: B.
Fehlerquote: 51,5 %
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