Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.04-107: Ab welcher Länge einer Fahrzeugkombination müssen Sie außerorts einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann?

Frage 2.2.04-107
3 Punkte
Ab welcher Länge einer Fahrzeugkombination müssen Sie außerorts einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann?

Ab einer Länge von mehr als 7 m

Führerscheinklasse: B

Hart

Erklärung für die Frage 2.2.04-107

Entsprechend § 4 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss außerorts ein Fahrzeug mit einer Länge über 7 Meter beim Hintereinanderfahren einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Der Gesetzgeber verfolgt dadurch das Ziel, Überholvorgänge auf Landstraßen sicherer zu gestalten und zu verhindern, dass durch dichtes Auffahren lange Fahrzeugkolonnen entstehen, die Überholvorgänge erschweren oder unmöglich machen.

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