Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.04-304: Auf einer Straße außerorts ist in Fahrtrichtung nur ein Fahrstreifen vorhanden. Welche Lkws müssen hier einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann?

Frage 2.2.04-304
3 Punkte
Auf einer Straße außerorts ist in Fahrtrichtung nur ein Fahrstreifen vorhanden. Welche Lkws müssen hier einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann?

Außerorts muss bei nur einem Fahrstreifen je Richtung für bestimmte Fahrzeuge eine ausreichend große Lücke zum vorausfahrenden Fahrzeug bleiben. Dadurch kann ein überholendes Fahrzeug wieder einscheren, ohne mehrere Fahrzeuge auf einmal überholen zu müssen (§ 4 Abs. 2 StVO).

Lkws über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Gemeint sind Lkws mit mehr als 3,5 t: Für sie gilt außerorts eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 3 Abs. 3 StVO und deshalb die Pflicht, eine Lücke zum Einscheren freizuhalten. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse, also die höchstens erlaubte Masse einschließlich Ladung, nicht das tatsächliche Gewicht bei der Fahrt.

Führerscheinklassen: C, C1

Schwer

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