Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.18-220: Auf Autobahnen muss für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterkraftverkehrs eine Mautgebühr entrichtet werden. Ab welcher technisch zulässigen Gesamtmasse gilt dies?

Frage 2.2.18-220
2 Punkte
Auf Autobahnen muss für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterkraftverkehrs eine Mautgebühr entrichtet werden. Ab welcher technisch zulässigen Gesamtmasse gilt dies?

Die Maut ist eine Gebühr für die Benutzung der Straße. Entscheidend ist die technisch zulässige Gesamtmasse, also die technisch festgelegte Höchstmasse des beladenen Fahrzeugs, nicht sein tatsächliches Gewicht bei der Fahrt.

Ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t

Die Mautpflicht gilt für die genannten Fahrzeuge bei einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Bei Fahrzeugkombinationen muss das Zugfahrzeug selbst diese Grenze überschreiten; die Masse des Anhängers allein löst die Mautpflicht nicht aus.

Führerscheinklassen: C, C1, CE

Schwer

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