Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.02-031: Welche land- oder forstwirtschaftlich genutzten Anhänger müssen kein eigenes Kennzeichen führen?

Frage 2.6.02-031
2 Punkte
Welche land- oder forstwirtschaftlich genutzten Anhänger müssen kein eigenes Kennzeichen führen?
Alle Anhänger…

„Kein eigenes Kennzeichen“ bedeutet nicht, dass der Anhänger ohne Kennzeichen fahren darf. Die hier gemeinten zulassungsfreien Anhänger müssen hinten ein Wiederholungskennzeichen tragen: das Kennzeichen eines Zugfahrzeugs des Halters, ohne amtliche Abstempelung (§ 12 Abs. 9 FZV).

Führerscheinklassen: L, T

Hart

Frage 2.6.02-031 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.6.02: Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis

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