Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.02-037: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Mofas beträgt durch eine unzulässige technische Änderung mehr als 25 km/h. Welche Folge hat die Nutzung eines solchen Mofas im öffentlichen Straßenverkehr für Sie?

Frage 2.6.02-037
3 Punkte
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Mofas beträgt durch eine unzulässige technische Änderung mehr als 25 km/h. Welche Folge hat die Nutzung eines solchen Mofas im öffentlichen Straßenverkehr für Sie?

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug aufgrund seiner technischen Bauweise höchstens erreichen kann. Für ein fahrerlaubnisfreies Mofa darf sie nach § 4 Abs. 1 FeV nicht mehr als 25 km/h betragen.

Führerscheinklasse: Mofa

Schwer

Frage 2.6.02-037 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.6.02: Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis

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