Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.02-042: Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens Ihres Zweirads ist abgelaufen. Welche Folge hat dies für dessen Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr?

Frage 2.6.02-042
3 Punkte
Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens Ihres Zweirads ist abgelaufen. Welche Folge hat dies für dessen Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr?
Ich darf das Zweirad …

Die Versicherungskennzeichen sind jeweils nur für ein Versicherungsjahr gültig. Nach Ablauf muss ein neues, gültiges Kennzeichen angebracht werden, das die aktuelle Versicherung dokumentiert.

Mit einem Zweirad ohne gültiges Versicherungskennzeichen besteht kein gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz.

Führerscheinklassen: AM, Mofa

Hart

Frage 2.6.02-042 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.6.02: Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis

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