Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.02-207: Wann erlischt eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1?

Frage 2.6.02-207
3 Punkte
Wann erlischt eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1?

Fahrerlaubnisse der Klassen D und D1 werden nach § 23 Abs. 1 FeV für höchstens fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung erfolgt auf Antrag; dabei müssen insbesondere die gesundheitliche Eignung und ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen werden (§ 24 Abs. 1 FeV).

Führerscheinklassen: D, D1

Leicht

Frage 2.6.02-207 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.6.02: Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis

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