Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.02-410: Welche Kraftfahrzeuge — auch mit Anhänger — dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse T bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden?

Frage 2.6.02-410
3 Punkte
Welche Kraftfahrzeuge — auch mit Anhänger — dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse T bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden?
Landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von…

Entscheidend ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: die Geschwindigkeit, für die die Zugmaschine technisch ausgelegt ist, nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Die Klasse T umfasst land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auch mit Anhängern (§ 6 Abs. 1 FeV).

Führerscheinklasse: T

Machbar

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Fragen in der Kategorie 2.6.02: Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis

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