Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.02-414: Welche Gültigkeitsdauer besitzt die Genehmigung für Gelegenheitsverkehr (national) mit Kraftomnibussen?

Höchstens 10 Jahre

Höchstens 2 Jahre

Höchstens 5 Jahre

Informationen zur Frage

ANr: 2.6.02-414
2 Punkte

Führerscheinklassen: D, D1.

Fehlerquote: 66,8 %

Antwort für die Frage 2.6.02-414

Richtig ist:

  • Höchstens 10 Jahre

Erklärung für die Frage 2.6.02-414

Die Genehmigung für Gelegenheitsverkehr (national) mit Kraftomnibussen hat eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren.

Geregelt ist dies im §16 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Im Absatz (4) heißt es: „Die Geltungsdauer der Genehmigungen für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beträgt höchstens zehn Jahre und für sonstigen Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen höchstens fünf Jahre.“

Frage 2.6.02-414 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.6.02: Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis

983 Fans fahren auf FacebookFührerscheintest online bei Facebook ab. Und du?

Logo Führerscheintest-online.de
Führerscheintest online

© 2010 — 2025 Führerscheintest online

Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

Führerscheintest-Schnellzugriff
Service Schwesterprojekte