Höchstens 10 Jahre
Höchstens 2 Jahre
Höchstens 5 Jahre
Richtig ist:
Die Genehmigung für Gelegenheitsverkehr (national) mit Kraftomnibussen hat eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren.
Geregelt ist dies im §16 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Im Absatz (4) heißt es: „Die Geltungsdauer der Genehmigungen für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beträgt höchstens zehn Jahre und für sonstigen Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen höchstens fünf Jahre.“
Führerscheinklassen: D, D1.
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