Antwort zur Frage 2.6.02-414 Welche Gültigkeitsdauer besitzt die Genehmigung für Gelegenheitsverkehr (national) mit Kraftomnibussen?

2.6.02-414, 2 Punkte

Höchstens 10 Jahre

Höchstens 2 Jahre

Höchstens 5 Jahre

Diese Frage bewerten: leicht machbar schwer fehlerhaft

Antwort für die Frage 2.6.02-414

Richtig ist:

  • Höchstens 10 Jahre

Antwort-Erklärung

Die Genehmigung für Gelegenheitsverkehr (national) mit Kraftomnibussen hat eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren.

Geregelt ist dies im §16 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Im Absatz (4) heißt es: „Die Geltungsdauer der Genehmigungen für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beträgt höchstens zehn Jahre und für sonstigen Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen höchstens fünf Jahre.“

Informationen zur Frage 2.6.02-414

Führerscheinklassen: D, D1.

Fehlerquote: 66,6 %

Fragen in der Kategorie 2.6.02: Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis

994 Fans fahren auf FacebookFührerscheintest online bei Facebook ab. Und du?

Logo Führerscheintest-online.de
Führerscheintest online

© 2010 — 2024 Führerscheintest online

Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.

Führerscheintest-Schnellzugriff
Service Schwesterprojekte