Höchstens 10 Jahre
Höchstens 2 Jahre
Höchstens 5 Jahre
ANr: 2.6.02-414
2
Punkte
Führerscheinklassen: D, D1.
Fehlerquote: 66,8 %
Richtig ist:
Die Genehmigung für Gelegenheitsverkehr (national) mit Kraftomnibussen hat eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren.
Geregelt ist dies im §16 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Im Absatz (4) heißt es: „Die Geltungsdauer der Genehmigungen für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beträgt höchstens zehn Jahre und für sonstigen Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen höchstens fünf Jahre.“
983 Fans fahren auf
Führerscheintest online bei Facebook ab. Und du?
© 2010 — 2025 Führerscheintest online
Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.