Antwort und Erklärung zur Frage 2.7.05-009: Sie fahren ein Motorrad mit einem Hubraum von über 125 cm³. Welche gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe müssen alle Reifen Ihres Motorrads aufweisen?

Frage 2.7.05-009
3 Punkte
Sie fahren ein Motorrad mit einem Hubraum von über 125 cm³. Welche gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe müssen alle Reifen Ihres Motorrads aufweisen?

Das Reifenprofil hilft, Wasser aus der Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn abzuleiten. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe bezieht sich auf das Hauptprofil, also die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche.

Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm

Richtig ist 1,6 mm. Nach § 36 Abs. 3 StVZO muss das Hauptprofil jedes Reifens am gesamten Umfang mindestens diese Tiefe aufweisen. Die Ausnahme von mindestens 1 mm gilt unter anderem für Leichtkrafträder, nicht jedoch für das hier genannte Motorrad mit einem Hubraum über 125 cm³.

Führerscheinklassen: A, A1, A2

Schwer

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