Antwort zur Frage 2.7.05-108: Welche gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe müssen alle Reifen Ihres Pkws am Hauptprofil aufweisen?

Die Mindestprofiltiefe beträgt ___ mm

Informationen zur Frage

ANr: 2.7.05-108
Annex: 2.1.7
3 Punkte

Führerscheinklasse: B.

Fehlerquote: 37,6 %

Antwort für die Frage 2.7.05-108

Die richtige Antwort lautet: Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm.

Frage 2.7.05-108 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.7.05: Verwendung und Wartung von Reifen

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