Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.23-053: Welche Änderung müssen Sie als Fahrzeughalter der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich melden?

Frage 2.2.23-053
2 Punkte
Welche Änderung müssen Sie als Fahrzeughalter der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich melden?
Eine Änderung…

Die bei der Zulassungsbehörde gespeicherten Halterdaten müssen aktuell bleiben. „Unverzüglich“ bedeutet, dass die erforderliche Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern erfolgen muss.

Führerscheinklassen: A, A1, A2, B, L, T

Schwer

Frage 2.2.23-053 im Fragenkatalog

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