Auch mit Zwillingsreifen darf die Zugmaschine nicht breiter als 2,55 m sein
Wenn die Reifen seitlich mehr als 40 cm über die Beleuchtung hinausragen, müssen bei Dunkelheit außen zusätzliche Leuchten angebracht werden
Wird die Zugmaschine durch die Zwillingsreifen breiter als 2,75 m, muss die Überbreite durch Warntafeln kenntlich gemacht werden
Antwort für die Frage 2.2.23-402 ➜
Führerscheinklassen: L, T.
Fehlerquote: 26,8 %
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