Antwort zur Frage 2.2.23-402 Sie haben an Ihre Zugmaschine Zwillingsreifen montiert. Was müssen Sie beachten?

2.2.23-402, 2 Punkte

Auch mit Zwillingsreifen darf die Zugmaschine nicht breiter als 2,55 m sein

Wenn die Reifen seitlich mehr als 40 cm über die Beleuchtung hinausragen, müssen bei Dunkelheit außen zusätzliche Leuchten angebracht werden

Wird die Zugmaschine durch die Zwillingsreifen breiter als 2,75 m, muss die Überbreite durch Warntafeln kenntlich gemacht werden

Diese Frage bewerten: leicht machbar schwer

Antwort für die Frage 2.2.23-402

Richtig ist:

  • Wird die Zugmaschine durch die Zwillingsreifen breiter als 2,75 m, muss die Überbreite durch Warntafeln kenntlich gemacht werden
  • Wenn die Reifen seitlich mehr als 40 cm über die Beleuchtung hinausragen, müssen bei Dunkelheit außen zusätzliche Leuchten angebracht werden

Informationen zur Frage 2.2.23-402

Führerscheinklassen: L, T.

Fehlerquote: 26,8 %

Fragen in der Kategorie 2.2.23: Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

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