Schnee und Eis vom Fahrzeugdach können während der Fahrt herabfallen und so andere Verkehrsteilnehmer überraschen oder behindern. Dies kann insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen oder Schnellstraßen gefährlich sein, da herabfallende Eismassen oder Schnee auf die Windschutzscheiben anderer Fahrzeuge treffen können, was möglicherweise Unfälle verursacht. Laut § 23 StVO hat der Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass die Sicht nicht beeinträchtigt ist und das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Herabfallende Eisplatten oder größere Schneemassen können auch Schäden an anderen Fahrzeugen verursachen, beispielsweise durch Kratzer oder Beulen. Dies ist ebenfalls unter § 23 StVO zu fassen, der besagt, dass das Fahrzeug betriebssicher sein muss. Das einschließt ein, dass lose Teile, zu denen auch Schnee und Eis auf dem Fahrzeugdach gehören, vor Fahrtantritt entfernt werden müssen.
Während der Fahrt kann sich der Schnee vom Dach nach vorne auf die Windschutzscheibe bewegen, was die Sicht des Fahrers beeinträchtigen kann. Eine klare Sicht ist eine wesentliche Voraussetzung für die Fahrsicherheit und ist ebenfalls durch § 23 StVO abgedeckt, der besagt, dass die Sicht nicht behindert sein darf.
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