Antwort und Erklärung zur Frage 2.7.06-117: Welche Funktion übernimmt eine Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage (AGR) bei Kraftfahrzeugen?

Das System…

— beschleunigt selbstständig bis zu einer vorher eingestellten Geschwindigkeit

— bremst selbstständig, wenn es ein vorausfahrendes Fahrzeug mit geringerer Geschwindigkeit erkannt hat

— hält immer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein

Informationen zur Frage

ANr: 2.7.06-117
Annex: 2.1.7
3 Punkte

Führerscheinklassen: A, A1, A2, B, C, C1, D, D1.

Fehlerquote: 59,6 %

Antwort für die Frage 2.7.06-117

Richtig ist:

Das System…
  • — beschleunigt selbstständig bis zu einer vorher eingestellten Geschwindigkeit
  • — bremst selbstständig, wenn es ein vorausfahrendes Fahrzeug mit geringerer Geschwindigkeit erkannt hat

Erklärung für die Frage 2.7.06-117

Eine adaptive Geschwindigkeitsregelanlage (AGR), auch bekannt als ACC (Adaptive Cruise Control), unterstützt den Fahrer beim Einhalten einer gewünschten Geschwindigkeit und passt diese, falls nötig, automatisch dem Verkehrsgeschehen an. Dabei übernehmen technische Systeme wie die AGR lediglich Assistenzfunktionen, die Verantwortung verbleibt beim Fahrer.

Ein wesentliches Merkmal der AGR ist, dass sie das Fahrzeug automatisch bis zur vom Fahrer eingestellten Geschwindigkeit beschleunigt, sofern keine Hindernisse oder langsamere Fahrzeuge vorausfahren, die eine Anpassung erforderlich machen. Die Regelung erfolgt in technischer Hinsicht meist durch elektronische Steuerung von Gaspedal und Motor.

Die AGR erfasst durch Sensoren (z. B. Radar oder Kamera) vorausfahrende Fahrzeuge. Nähert sich das eigene Fahrzeug einem langsameren vorausfahrenden Fahrzeug, so reduziert das System selbstständig die Geschwindigkeit durch Gaswegnahme und – falls nötig – durch selbstständiges Bremsen. Diese Funktion entlastet den Fahrer im Kolonnen- oder Autobahnverkehr und trägt zu mehr Komfort und Sicherheit bei.

Zwar ist es das Ziel der AGR, den Abstand zum Vorausfahrenden möglichst konstant zu halten, der tatsächlich eingesetzte Abstand ist in der Regel entweder ein festes Zeitintervall, das sich technisch definieren lässt, oder kann in Stufen (z. B. „kurz“, „mittel“, „lang“) voreingestellt werden. Ein automatisiertes System kann jedoch nicht garantieren, immer den nach § 4 StVO geforderten Mindestabstand einzuhalten, insbesondere bei abrupten Fahrmanövern, technischen Defiziten oder schlechten Witterungsbedingungen. Letztendlich ist die Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands Aufgabe des Fahrers, und Assistenzsysteme wie AGR sind dafür nicht rechtlich haftbar.

Frage 2.7.06-117 im Fragenkatalog

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