Antwort und Erklärung zur Frage 1.3.01-002: An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links“?

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

Informationen zur Frage

ANr: 1.3.01-002
5 Punkte

Führerscheinklassen: G, Mofa.

Fehlerquote: 28,4 %

Antwort für die Frage 1.3.01-002

Richtig ist:

  • An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Erklärung für die Frage 1.3.01-002

Nach § 8 Absatz 1 StVO gilt an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich „rechts vor links“, wenn keine Verkehrszeichen wie „Vorfahrt gewähren“ oder „Stopp“ die Vorfahrt regeln und beide Straßen gleichwertig sind.

Feld- oder Waldwege sind laut § 8 Absatz 1 Satz 2 StVO ebenfalls nachrangig. Wer von einem Feld- oder Waldweg kommt, muss immer die Vorfahrt den Fahrzeugen auf der durchgehenden Straße gewähren, unabhängig davon, von welcher Seite sie kommen.

Einmündungen mit abgesenktem Bordstein werden in § 10 StVO behandelt. Wer von einem Grundstück, einem Fahrbahnrand oder über einen abgesenkten Bordstein einfährt, muss alle anderen Fahrzeuge, auch von links Kommende, zuerst passieren lassen. Die Regel „rechts vor links“ greift hier nicht, das einfahrende Fahrzeug ist immer wartepflichtig.

Frage 1.3.01-002 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 1.3.01: Vorfahrt, Vorrang

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