Antwort und Erklärung zur Frage 1.3.01-003: Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Nach der Regel „rechts vor links“ fahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit anderen verständigen

Informationen zur Frage

ANr: 1.3.01-003
5 Punkte

Führerscheinklassen: G, Mofa.

Fehlerquote: 30,4 %

Antwort für die Frage 1.3.01-003

Richtig ist:

  • Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit anderen verständigen

Erklärung für die Frage 1.3.01-003

An einer unübersichtlichen Kreuzung ist die Vorfahrtsregelung nicht gleich klar zu erkennen. Das kann passieren, wenn beispielsweise Verkehrszeichen verdeckt oder schlecht erkennbar sind oder wenn mehrere Straßen aufeinandertreffen. In solchen Situationen ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert, um Unfälle zu vermeiden und das sichere Fortkommen aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Nach § 1 Absatz 1 der StVO gilt der Grundsatz der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer an eine Kreuzung fährt und die Vorfahrtregel nicht klar erkennen kann, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Das heißt konkret: Lieber zunächst anhalten, beobachten, ob und wie die anderen Verkehrsteilnehmer reagieren, und sich gegebenenfalls mit diesen durch Zeichengebung verständigen.

Zwar ist die Regel „rechts vor links“ (§ 8 Absatz 1 StVO) die Standardregelung für gleichrangige Straßen, aber wenn nicht eindeutig klar ist, ob tatsächlich gleichrangige Straßen vorliegen oder eventuell doch ein Verkehrszeichen die Vorfahrt anders regelt (z.B. Stop, Vorfahrt gewähren), darf man sich nicht einfach darauf verlassen. Erst nachdem man sich vergewissert hat, dass keine anderen Regeln gelten und man die Situation überblicken kann, darf man sich auf „rechts vor links“ stützen.

Es gibt keine Regelung in der Straßenverkehrs-Ordnung, nach der man als Geradeausfahrer grundsätzlich Vorfahrt hätte. Ein einfaches Durchfahren als Geradeausfahrer ist daher nicht zulässig und verstößt gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO).

Frage 1.3.01-003 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 1.3.01: Vorfahrt, Vorrang

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