Das eigene Fahrzeug soll nach links abbiegen. Dabei müssen sowohl die Vorfahrt an der Kreuzung als auch der Vorrang des Gegenverkehrs beachtet werden.
Die Straßenbahn hat hier aufgrund der Vorfahrtregelung Vorrang vor dem eigenen Fahrzeug. Die Absicht, links abzubiegen, begründet keinen Vorrang; die Straßenbahn muss deshalb nicht warten.
Das Motorrad kommt entgegen und fährt geradeaus. Wer links abbiegt, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen (§ 9 Abs. 3 StVO), weil der Abbiegeweg deren Fahrweg kreuzt.
Das Zeichen „Vorfahrt gewähren“ verpflichtet dazu, der von rechts kommenden Straßenbahn die Vorfahrt zu lassen (Anlage 2 StVO). Deshalb muss sie die Kreuzung passieren können, bevor das eigene Fahrzeug abbiegt.
Ich darf…
Ich muss…
Ich fahre…
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