In der dargestellten Verkehrssituation findet man sich an einer innerörtlichen Kreuzung. Die Vorfahrt ist hier mit einer abknickenden Vorfahrtsstraße geregelt, man befindet sich auf einer der untergeordneten Straßen und fährt auf das Verkehrszeichen 206 („Stoppschild“) zu.
Nach § 8 Abs. 2 StVO müssen Fahrzeuge, die ein Stoppschild passieren, zunächst an der Haltlinie vollständig anhalten und sich vergewissern, dass der Querverkehr frei ist, bevor sie weiterfahren.
Der blaue Pkw von rechts befindet sich auf der bevorrechtigten Straße und darf daher zuerst fahren.
Der rote Pkw von links kommt ebenfalls aus einer untergeordneten Straße, ist also ebenfalls wartepflichtig, weshalb man diesen nicht vorlassen muss, hier gilt untereinander die Regel „Rechts vor links“.
Ich darf…
Ich muss…
Ich fahre…
Ich muss…
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