Antwort und Erklärung zur Frage 1.3.01-053: Sie möchten nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Auf Radfahrer und Fußgänger, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Nur auf die von links kommenden Fahrzeuge

Informationen zur Frage

ANr: 1.3.01-053
5 Punkte

Führerscheinklassen: G, Mofa.

Fehlerquote: 20,3 %

Antwort für die Frage 1.3.01-053

Richtig ist:

  • Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge
  • Auf Radfahrer und Fußgänger, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Erklärung für die Frage 1.3.01-053

Nach § 8 StVO hat der Einbiegende grundsätzlich allen Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße Vorfahrt zu gewähren. Die Fahrtrichtung der Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße ist dabei unerheblich, sie können sowohl von links als auch von rechts kommen, oder sogar dabei in einem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn sich befinden.

 Nach § 9 Abs. 3 StVO müssen Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen, auf zu Fuß Gehende, die die Fahrbahn überqueren wollen, sowie auf Radfahrer, die einen parallel verlaufenden Radweg benutzen, besondere Rücksicht nehmen. Sie dürfen diese Personen nicht gefährden und müssen, wenn nötig, warten.

Die Aussage „Nur auf die von links kommenden Fahrzeuge“ ist falsch. Sie beschränkt das Beobachtungsfeld auf eine Richtung und missachtet damit die Pflicht, auf sämtliche Fahrzeuge, die auf der Vorfahrtstraße fahren, Rücksicht zu nehmen.

Frage 1.3.01-053 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 1.3.01: Vorfahrt, Vorrang

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