Die gelbe Raute kennzeichnet eine Vorfahrtstraße. Das Zusatzzeichen zeigt, dass diese hier nach rechts abknickt (Anlage 3 StVO).
Das Auto und das Motorrad kommen beide aus der Vorfahrtstraße. Zwischen ihnen gilt „rechts vor links“ nach § 8 Abs. 1 StVO. Da das Motorrad von rechts kommt, muss es zuerst fahren dürfen.
Das Auto soll geradeaus fahren und dabei die abknickende Vorfahrtstraße verlassen. Dafür wird nicht geblinkt. Die Blinkpflicht nach Anlage 3 StVO gilt beim Folgen der abknickenden Vorfahrtstraße, nicht beim Verlassen in gerader Richtung.
Das Motorrad kommt von rechts und ist gegenüber dem Auto vorfahrtberechtigt. Das Vorfahrtstraßenschild gibt dem Auto keinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus dem anderen Ast derselben Vorfahrtstraße kommen.
Ich darf…
Ich muss…
Ich fahre…
© 2010 — 2026 Führerscheintest online
Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.