Der blaue Traktor will nach links abbiegen und dabei den Fahrweg des eigenen Fahrzeugs kreuzen. Als Linksabbieger muss er den entgegenkommenden Verkehr zunächst durchfahren lassen (§ 9 Abs. 3 StVO).
Der rote Pkw kommt aus einem Feldweg auf die Straße. Für Fahrzeuge aus Feld- oder Waldwegen gilt „rechts vor links“ nicht; sie müssen dem Verkehr auf der Straße Vorfahrt gewähren (§ 8 Abs. 1 StVO).
Das eigene Fahrzeug darf zuerst fahren: Der rote Pkw kommt aus einem Feldweg und hat daher keine Vorfahrt. Der entgegenkommende Traktor muss beim Linksabbiegen das eigene Fahrzeug durchfahren lassen.
Ich darf…
Ich muss…
Ich fahre…
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